Die Stahlstiftung bezieht ihre Geldmittel aus vier Quellen:
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsfirmen der Stahlstiftung verzichten auf 0,5 % ihres monatlichen Bruttoeinkommens als Solidaritätsbeitrag.
2. Die Trägerfirmen der Stahlstiftung finanzieren die Bereitstellung der Infrastruktur.
3. Die StiftungsteilnehmerInnen bringen die Zinsen von 50 % ihrer gesetzlichen Abfertigung (max. EUR 7.267,-) ein.
4. Die TeilnehmerInnen erhalten vom AMS für die Dauer ihrer Stiftungszugehörigkeit das "Schulungsarbeitslosengeld".