Die Stiftungsteilnahme ist immer mit dem Bezug von "Schulungsarbeitslosengeld" vom AMS verbunden. Auch die Sozialversicherung erfolgt während der Zeit in der Stahlstiftung durch das AMS.
Den Antrag auf das Schulungsarbeitslosengeld muss bei Eintritt in die Stiftung beim AMS gestellt werden, die meisten anderen Kontakte zum AMS übernimmt die Stahlstiftung.