Was ist das Stiftungsstipendium und wie hoch ist es?

STIPENDIENREGELUNG


Das Grundstipendium
• Maximal € 370,-- pro Monat (14 mal jährlich)
• Mindeststipendium € 170,-- pro Monat (14 mal jährlich)

Das Zusatzstipendium
• Alleinverdienern bzw. Alleinerhaltern wird ein Zusatzstipendium von € 75,-- und für jedes unversorgte Kind von € 40,-- pro Monat gewährt (12 mal jährlich)

Die Höchstgrenzen
• Das Arbeitslosengeld und das Grundstipendium dürfen 80 % des Monatsnettobezuges auf Basis der Berechnungsgrundlage des Schulungsarbeitslosengeldes nicht übersteigen. Das 13. und 14. Grundstipendium wird für diese Limitierung nicht berücksichtigt.
• Grundstipendium und Zusatzstipendium dürfen die Obergrenze von monatlich € 370,-- nicht überschreiten.
• Sämtliche von der Stahlstiftung gewährten Zahlungen (Grund- und Zusatzstipendium) und das Arbeitslosengeld dürfen 100 % des Nettojahresbezuges (Basis: Berechnungsgrundlage des Schulungsarbeitslosengeldes) nicht überschreiten.

Diese Regelung gilt für alle StiftungsteilnehmerInnen, die ab dem 1. Jänner 2011 in die Stahlstiftung eintreten.