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Wer kann in die Stahlstiftung eintreten?

Jede/r MitarbeiterIn aus einem Mitgliedsunternehmen der Stahlstiftung kann dann in die Stiftung eintreten, wenn sein Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst wurde und die Firma bestätigt, dass die Lösung des Dienstverhältnisses aus wirtschaftlichen oder strukturellen Gründen erfolgte.

Link zu den Mitgliedsfirmen der Stahlstiftung