FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

 

Wer kann in die Stahlstiftung eintreten?

Beschäftigte aus einem Mitgliedsunternehmen der Stahlstiftung, deren Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen oder strukturellen Gründen beendet worden ist. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag, der auch vom Personalmanagement des abgebenden Unternehmens unterfertigt ist und worin ebenfalls bestätigt wird, dass die Entscheidung in Abstimmung mit dem zuständigen Betriebsrat getroffen worden ist.

Die Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen.

Die Zugehörigkeit zum Mitgliedsunternehmen muss mindestens 6 Monate betragen haben.

 

Welche Möglichkeiten habe ich im Falle eines Eintritts in die Stahlstiftung?

Auf dieser Homepage finden Sie Basisinformationen zur Stahlstiftung, zu den allgemeinen Rahmenbedingungen und zum Arbeitsmarktservice (AMS). Welcher Weg für Sie persönlich in der Stahlstiftung möglich ist, kann nur in einem PERSÖNLICHEN GESPRÄCH mit einer Beraterin oder einem Berater der Stahlstiftung geklärt werden.

 

Welche Ausbildungen sind in der Stahlstiftung möglich?

Grundsätzlich ist in der Stahlstiftung eine sehr breite Palette an Ausbildungen möglich. Generell gilt, dass diese eine entsprechende Arbeitsmarktrelevanz haben müssen und dass die Teilnehmenden eine entsprechende persönliche Eignung mitbringen.

Die konkreten Aus- und Weiterbildungsaktivitäten und deren Dauer werden in der Phase der Berufsorientierung zwischen der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer, der Stahlstiftung und dem AMS vereinbart.

 

Wie lange kann ich an der Stahlstiftung teilnehmen?

Die maximale Stiftungsverweildauer wird durch das Arbeitslosenversicherungsgesetz festgelegt. Sie beträgt höchstens drei Jahre. Bei Ausbildungen, die auf Grund einer gesetzlichen Regelung länger dauern, kann sie bis zu maximal vier Jahren verlängert werden. Diese Begrenzung von maximal vier Jahren gilt auch für alle Teilnehmenden, die bei ihrem Stiftungseintritt älter als 50 Jahre sind.

WICHTIG: Die reale Stiftungszeit für die einzelne Teilnehmerin bzw. den einzelnen Teilnehmer orientiert sich aber NICHT an diesen Maximalzeiträumen. Wie lange die Stiftungsbetreuung für die einzelne Person konkret dauert, hängt von der vorangegangenen Verweildauer in der Mitgliedsfirma UND vom jeweiligen in der Berufsorientierung entwickelten Bildungsplan ab.

 

Inwieweit haben Stiftungsteilnehmende mit dem AMS zu tun?

Die Stiftungsteilnahme ist immer mit dem Bezug der "Aus- und Weiterbildungsbeihilfe" vom AMS verbunden. Auch die Sozialversicherung erfolgt während der Zeit in der Stahlstiftung durch das AMS.

Der Antrag auf  "Aus- und Weiterbildungsbeihilfe" (siehe nächste Frage!) muss beim AMS gestellt werden, die meisten anderen Kontakte zum AMS (z.B. Bestätigung Bildungsplan) übernimmt die Stahlstiftung.

Während der Zeit der aktiven Jobsuche und Bewerbungstätigkeit kann das AMS Stellenangebote an die Teilnehmenden übermitteln. 

 

Was muss ich nach dem Maßnahmenstart im eAMS unbedingt erledigen?

Sie müssen unbedingt den Antrag auf "Aus- und Weiterbildungsbeihilfe" (auch "BEMO-Antrag" genannt) im eAMS stellen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf dieser Seite rechts im Download-Bereich.

 

Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld?

Informationen zur Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes finden Sie auf dieser AMS-Webseite. 

 

Was ist das Stiftungsstipendium und wie hoch ist es?

Die Stipendienordnung der Stahlstiftung (gültig ab 1. Jänner 2024) sieht vor:

  • Das monatliche Grundstipendium beträgt € 450,- (14 x jährlich).
  • Bei einem Beschäftigungsausmaß von unter 72 % (entspricht 28 Wochenarbeitsstunden) wird dieses Grundstipendium entsprechend dem Beschäftigungsausmaß aliquotiert.
  • Die Mindesthöhe des Grundstipendiums beträgt monatlich € 260,- (14 x jährlich).
  • Alleinverdiener/Alleinerhalter erhalten ein monatliches Zusatzstipendium von € 65,- (14 x jährlich).
  • Pro unversorgtem Kind wird ebenfalls ein Zusatzstipendium von € 65,- (14 x jährlich) gewährt.
  • Grundstipendium und Zusatzstipendien dürfen in Summe monatlich nicht mehr als € 515,- (14 x jährlich) betragen.

  

Wie komme ich zu meinem Stipendium?

Übermitteln Sie den Bescheid vom AMS über die Höhe des Arbeitslosengeldes, sobald Sie ihn erhalten haben, umgehend an die Stahlstiftung. Dieser Bescheid ist die Grundlage für die Berechnung Ihres Stipendiums.

 

Was mache ich bei Krankenstand?

Am Tag der ärztlichen Krankschreibung und auch der Gesundmeldung ist umgehend das Personal der Stiftung telefonisch oder persönlich darüber in Kenntnis zu setzen.

Zusätzlich ist es notwendig die Krankmeldung auch beim AMS bekannt zu geben.

Sowohl die Arbeitsunfähigkeitsmeldung, als auch - nach Beendigung des Krankenstandes - die Krankenstandsbescheinigung, die Sie von der GKÖ erhalten, ist umgehend - wenn möglich in elektronischer Form - an die Stahlstiftung stahlstiftung.krankenstand@voestalpine.com zu übermitteln. Oder Sie melden sich online bei der GKÖ wieder gesund und übermitteln uns das entsprechende Dokument. ACHTUNG: Ohne Vorlage dieser Dokumente ist die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes nicht gegeben! 

Bei einem Krankenstand von mehr als 62 Tagen müssen Sie neuerlich einen Antrag auf Arbeitslosengeld beim zuständigen Arbeitsmarktservice stellen.

 

Was passiert beim "Newplacement - aktive Jobsuche und Bewerbungarbeit"?

Nach der Aus- und Weiterbildungsphase oder manchmal gleich nach der Berufsorientierung beginnt die Zeit der aktiven Jobsuche und Bewerbungstätigkeit. Ziel ist, dass die Teilnehmenden im Rahmen eines neuen Dienstverhältnisses ins Berufsleben zurückkehren - daher "Newplacement". Die Stiftung erwartet von den Teilnehmenden, dass sie eigenverantwortlich und aktiv diese Zeit nützen. Dabei erhalten sie vom Team der Stahlstiftung entsprechende Unterstützung.  

 

Welche Unterstützung gibt es während der Jobsuche?

  • Beratung bei der Jobsuche, Firmen- und Arbeitsmarktrecherche und bei Bewerbungen
  • gezielte, individuelle Unterstützung bei der Erstellung von aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen
  • Workshops über die Grundlagen gelungener Kommunikation und Selbstpräsentation
  • Individuelle Trainings zur Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche
  • Mentaltrainings zur persönlichen Stärkung
  • Einzel-Coachings, um berufliche und persönliche Fragestellungen zu klären

 

Was mache ich mit Praktikumsverträgen und Anwesenheitsnachweisen?

Bitte Praktikumsverträge - von allen Beteiligten unterfertigt - wenn möglich in elektronischer Form so rasch wie möglich an die Stahlstiftung übermitteln.

Das gleiche gilt für die Anwesenheitsnachweise  (bis zum 5. des Folgemonats!).

 

Was mache ich mit Teilnahmebestätigungen, Zeugnissen, Änderungen bei Kursen?

Folgende Unterlagen bitte immer so rasch wie möglich und am Besten in elektronischer Form der Stahlstiftung übermitteln:

  • Teilnahmebestätigungen von Kursen und Seminaren
  • Zertifikate von Ausbildungen
  • Informationen über Um- und Abmeldungen von Kursen
  • Kopien von Kranscheinen, Staplerscheinen, Führerscheinen,...

 Sie können diese an stahlstiftung.admin@voestalpine.com  schicken oder im Self Service Portal der Stahlstiftung hochladen. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei Ihrer Ansprechperson.

 

Was ist, wenn sich persönliche Daten von mir ändern?

Alle Änderungen von persönlichen Daten unbedingt sofort in der Stahlstiftung melden - zum Beispiel:

  • Wohnsitzwechsel (bitte auch eine Kopie des neuen Meldezettels übermitteln!)
  • neue Telefonnummer,
  • Änderungen der Kontonummer (bitte schriftlich bekannt geben!),
  • neue E-Mail-Adresse,
  • Geburt eines Kindes,
  • Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension etc.
Downloads
PDF

Info-Folder Stahlstiftung
Allgemeine Dokumente (Deutsch, 643,73 kB)

Bitte wählen Sie Ihren gewünschten Standort