- Alle Beschäftigten der Mitgliedsgesellschaften in Österreich leisten einen Solidarbeitrag von 0,5 % des monatlichen Bruttoeinkommens.
- Die Kostenübernahme durch die Mitgliedsgesellschaften erfolgt für die Infrastruktur-, Administrations- und Overheadkosten.
- Während der Betreuung durch die Stahlstiftung bekommen die Teilnehmenden vom AMS „Schulungsarbeitslosengeld“.